Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt oder möchten Sie Ihrem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag anbieten ?
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie in der Vorbereitung und den Verhandlungen.
Der unbedachte Ausspruch einer Kündigung kann mit langwierigen Gerichtsprozessen bei ungewissem Ausgang verbunden sein.
Wenn sich Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer trennen wollen, kann es sinnvoll sein, einen Aufhebungsvertrag anzubieten.
Für Arbeitnehmer ist die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages meist jedoch mit negativen sozialrechtlichen Folgen verbunden die eine angebotene Abfindung entwerten.
Bevor Sie den Aufhebungsvertrag anbieten oder unterschreiben, sollten Sie sich beraten lassen, um teure Fehler zu vermeiden.
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung kennt das Gesetz nur in einigen wenigen Ausnahmefällen. Dennoch werden in der Praxis oft Abfindungen angeboten, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden oder eine schnelle Trennung herbeizuführen.
Was Ihnen zusteht muss klar und deutlich geregelt sein, um unliebsame Überraschungen nach Vertragsschluss zu vermeiden. Hier kommt es auf rechtssichere und eindeutige Formulierungen an, nicht zuletzt um nachfolgende Streitigkeiten über das Zeugnis zu vermeiden
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann zur Anrechnung der Abfindung oder zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen.
Ein strategisches Ziel kann daher die Vermeidung von Arbeitslosigkeit sein, z.B. durch die Verlängerung des Beendigungszeitpunkts oder die Vereinbarung einer Outplacement Beratung.
Der Kontakt zu einer Outplacement Beratung kann soweit erforderlich vermittelt werden.
Telefon: 0711 7739393