26 Feb Lohngleichheit „Besser verhandelt“ gilt nicht mehr!
Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt bezahlt.
Daran ändert sich auch dann nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt.
Das BAG hat mit Urteil vom 16.02.2023 -8 AZR 450/21- der Klage einer Mitarbeiterin stattgegeben, deren Einkommen bei nahezu zeitgleicher Einstellung 1000 € brutto unter dem Gehalt Ihres Kollegen lag.
Dem Einwand des Arbeitgebers, der männliche Mitarbeiter habe „besser verhandelt“ folgte das Gericht nicht. Insbesondere habe die Vermutung der Benachteiligung wegen des Geschlechts nicht ausgeräumt werden können.
Über die Nachzahlung der Lohndifferenz hinaus verurteilte das BAG den Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG.
Beachten Sie also bei Gehaltsverhandlungen die Lohngleichheit! Bei Verstößen gegen diesen Grundsatz können Lohnnachzahlungen geltend gemacht werden und Schadensersatzansprüche entstehen.