07 Mai Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub
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Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Vorschrift ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar. Die Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs erfordert nur den rechtlichen Bestand des...