Versetzung

Versetzen und versetzt werden

Als Arbeitgeber fordern sie von ihren Mitarbeitern Flexibilität, wenn es um deren Arbeitsplatz geht. Als Arbeitnehmer wollen sie die Arbeitsumgebung ungern verlassen oder keinen längeren Arbeitsweg in Kauf nehmen. Diesen Interessenwiderspruch gilt es aufzulösen.

Handeln bevor es zu spät ist !

Eine Änderung des Aufgabenbereichs kann der Anfang einer langwierigen Auseinandersetzung eines bis dahin unbelasteten Arbeitsverhältnisses bedeuten. Manchmal kann die Versetzung dazu genutzt werden, die Trennung von Mitarbeitern vorzubereiten, insbesondere dann wenn kein rechtlicher Kündigungsgrund besteht. Im Ergebnis wird bei einer durch eine Versetzung veranlasste Eigenkündigung des Mitarbeiters eine hohe Abfindungszahlung vermieden, weil der Mitarbeiter sich lieber aus dem Betrieb verabschiedet, als über Jahre hinweg dem Entzug von Kompetenzen und Verantwortung hilflos zuzuschauen.

Was ist der Plan?

Sehen Sie sich mit der oben genannten Problematik konfrontiert, kommt es darauf an schnell und unter Berücksichtigung des arbeitsvertraglich Vereinbarten zu handeln.

Konkret sollten Sie klären, ob die Versetzung oder Änderung des Aufgaben- oder Verantwortungsbereiches vom Vertrag gedeckt ist, bzw. welche Schritte in welcher Reihenfolge einzuleiten sind. Als Mitarbeiter wird durch die widerspruchslose Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit gegebenenfalls ein rechtliches Faktum geschaffen, das sich nur noch schwer aus der Welt schaffen lässt.

Reagieren Sie jetzt auf die Versetzung mit Unterstützung vom Fachanwalt

Telefon: 0711 7739393