29 Nov Pauschale Überstundenabgeltungen unwirksam !
Pauschale Überstundenabgeltungen sind unwirksam !
BAG, Urteil vom 01.09.2010 – 5 AZR 517/09
Viele Arbeitsverträge enthalten eine Abrede nach denen mit dem Gehalt alle Überstunden abgegolten sein sollen.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 01.09.2010 , -AZ 5 AZR 517/09- eine solche Bestimmung für unwirksam erklärt. Die Pauschalabgeltung von Überstunden sei mangels hinreichender Transparenz ungültig.
Die Vertragsklausel müsse so bestimmt oder zumindest durch die Begrenzung der Anordnungsbefugnis hinsichtlich des Umfangs der zu leistenden Überstunden so bestimmbar sein, dass der Arbeitnehmer bereits bei Vertragsschluss erkennen könne, welche Leistung er für die vereinbarte Vergütung zu erbringen habe. Bei einer unklar abgefassten Pauschalierungsklausel bestehe die Gefahr, dass der Arbeitnehmer in der Annahme, er habe keinen Rechtsanspruch auf eine gesonderte Überstundenvergütung, seinen Anspruch nicht geltend mache.
Für die Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitgeber bei entsprechender vertraglicher Gestaltung riskiert auch rückwirkend jede einzelne Überstunde abzugelten, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht !
Mitgeteilt durch RA Jan Weller, Fachanwalt für Arbeitsrecht