Geschäftsführer / Vertrag

Prüfung und Fertigung von Geschäftsführerverträgen

Vertrag prüfen lassen

Wenn sie einen Geschäftsführer bestellen wollen oder zum Geschäftsführer berufen werden, rufen sie mich einfach an !

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfe und entwerfe ich Ihren Geschäftsführervertrag.

Zum Geschäftsführer berufen?

Wenn sie einen Geschäftführer berufen wollen oder zum Geschäftsführer werden sollen bedeutet diese neue Tätigkeit für den Geschäftsführer in spe nicht nur eine neue Herausforderung sondern auch mehr Verantwortung.

Gerade wer aus einem Anstellungsverhältnis zum Geschäftsführer bestellt werden soll, übernimmt nicht nur zahlreiche neue Aufgaben.

Mit der Übernahme der Geschäftsführerposition geht auch der Verlust klassicher Arbeitnehmerrechte einher. Hierzu zählen beispielsweise der Kündigungsschutz, der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder der Urlaubsanspruch einher.

Geschäftsführervertrag

Umso wichtiger ist es im Rahmen der Vertragsgestaltung den Verlust der schützenden Arbeitnehmerrechte so zu regeln, dass einerseits auf Gesellschafterseite ein ausgewogenes Verhältnis zwischen erweiterter Verantwortlichkeit und unternehmerischem Denken und andererseits auf Geschäftsführerseite dem Absicherungswunsch und Haftungsrisiko Rechnung getragen wird.

Haftung klar regeln

Der Geschäftsführer ist vielfältigen Haftungsrisiken ausgesetzt. Anders als die Gesellschafter haftet er persönlich.

Um ein solches Risiko im Interesse aller Vertragsparteien ausgewogen zu bewerten, bedarf es einer Vertragsgestaltung, die keine Fragen offen lässt !

Jetzt die wichtigen Fragen im persönlichen Gespräch klären

Telefon: 0711 7739393