Teilzeit

Teilzeitrecht für alle ?

Teilzeitrecht für alle ?

Wurde ihr Antrag auf Teilzeit abgelehnt oder möchten sie einen solchen Antrag ablehnen ?

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich in allen Fragen des Teilzeitrechts.

Recht auf Teilzeit

Nach § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes haben Arbeitnehmer ein Recht auf Teilzeit, wenn in deren Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt sind und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat.

Diesen Anspruch haben auch Mitarbeiter in leitender Position, der Gesetzgeber hat dies ausdrücklich in § 6 TzBfG geregelt.

Betriebliche Gründe

Der Antrag auf Teilzeit darf durch den Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Ein solcher Grund liegt vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Nicht ohne weiteres ausreichend für die Ablehnung des Teilzeitwunsches ist der Hinweis darauf, dass die Tätigkeit nur in Vollzeit ausgeübt werden könne oder das der Arbeitsplatz nur von einem Mitarbeiter allein ausgeübt werden kann.

Es etwas anderes kann dann gelten, wenn ein unternehmerisches Konzept vorliegt, das die Erbringung von Teilzeitarbeit ausschließt, beispielsweise in Kindertagesstätten die sicherstellen wollen, dass die Bezugspersonen nicht täglich „ durchwechseln“

Klage

Wurde ein Antrag auf Teilzeitarbeit zu Unrecht abgelehnt, kann dieser Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Kann der Arbeitgeber das Vorliegen betrieblicher Gründe  nicht beweisen ersetzt das Gericht die Zustimmung gegebenfalls durch Urteil.

Wenn sie einen Antrag auf Teilzeit ablehnen wollen oder ein solcher abgelehnt wurde, rufen sie mich an.

Telefon: 0711 7739393