Abmahnung

Sie wurden abgemahnt oder wollen eine Abmahnung aussprechen ?

Sie haben eine Abmahnung erhalten und wissen nicht was noch auf Sie zukommen kann ?

Sie wollen einen Mitarbeiter abmahnen, wissen aber nicht ob und wie das möglich ist ?

Lassen sie sich vom Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten !

Warnschuss!

Eine Abmahnung kann der Vorbereitung einer Kündigung dienen und hat damit eine ernstzunehmende Warnfunktion. Mit der Abmahnung soll der Arbeitnehmer an die Einhaltung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten erinnert werden. Oft scheitert die Wirksamkeit einer Abmahnung jedoch bereits daran, dass sie formale Fehler enthält oder zu unbestimmt ist.

Wenn Sie eine Abmahnung aussprechen wollen, sollten Sie sich zunächst über das damit verfolgte Ziel klar werden, da die Abmahnung aus Arbeitnehmersicht eine ganz erhebliche Belastung darstellt, die sich auch demotivierend auswirken kann.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, prüfen sie genau ob der erhobene Vorwurf inhaltlich richtig ist oder Ihnen aus anderen Gründen ein Vorwurf gemacht werden kann.

Lassen Sie sich nicht zu Kurzschlußreaktionen hinreißen die das Arbeitsverhältnis weiter belasten !

Bleiben Sie ruhig und holen Sie sich zunächst Rechtsrat vom Fachanwalt für Arbeitsrecht ein.

Abmahnung in der Personalakte ?

Wenn die Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist, muss diese aus der Personalakte entfernt werden. Ob sie als Arbeitgeber hierzu verpflichtet sind oder dies als Arbeitnehmer durchsetzen können bedarf einer genauen Überprüfung, die nicht ausschließlich von juristischen Erwägungen getragen sein sollte. Manchmal ist die Entfernung aus der Personalakte strategisch nicht erforderlich, zumal die Unwirksamkeit oder Wirksamkeit einer Abmahnung oft auch noch im Falle einer späteren Kündigung auf dem Prüfstand steht.

Wenn Sie eine Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten oder aussprechen wollen, rufen sie mich an.

Telefon: 0711 7739393