Zugang der Kündigung eines Arbeitsvertrages

Zugang der Kündigung eines Arbeitsvertrages

Zugang der Kündigung eines Arbeitsvertrages

In einer gemeinsamen Wohnung lebende Ehegatten sind füreinander grundsätzlich Empfangsboten

BAG, Urt. v. 09.06.2011 – 6 AZR 687/09

Leben Ehegatten in einer gemeinsamen Wohnung und sind sie deshalb nach der Verkehrsanschauung füreinander als Empfangsboten anzusehen, gelangt eine an einen der Ehegatten gerichtete Willenserklärung (hier: Kündigung des Arbeitsvertrages) grundsätzlich auch dann in dessen Macht- und Zugriffsbereich, wenn sie dem anderen Ehegatten außerhalb der Wohnung übermittelt wird.

Dem Adressaten geht eine Willenserklärung allerdings nicht schon dann zu, wenn diese an einen Empfangsboten abgegeben wird, sondern erst nach Ablauf der Zeit, die der Empfangsbote für die Übermittlungstätigkeit unter den gegebenen Umständen normalerweise benötigt.

Konsequenz für die Praxis:

Es ist im Einzelfall zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt unter normalen Umständen mit einer Übergabe an den Betroffenen zu rechnen ist. Die tatsächliche Übergabe an den Empfangsboten ist hierbei nicht entscheidend.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Jan Weller